Unstimmigkeiten beim Bußgeldbescheid
Unstimmigkeiten beim Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsüberschreitung 17.02.09
Allgemein ist zu sagen, dass Geschwindigkeitsmessungen unwirksam sind, wenn sich Gegenstände (Sträucher bis Tieflader) zwischen dem Lasergerät und des betroffenen Fahrzeug befinden. Bei ungeeigneten Fahrzeugtypen (sportlich und rund) können fehlende senkrechte Messpunkte die Messung unbrauchbar machen, ebenso wenn im Meßprotokoll unklare und unprofessionelle Äußerungen gemacht werden.
Die Frist, in der man einen Einspruch erheben kann, endet nach zwei Wochen. Der Betroffene ist verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen, aber nicht zur Sache.
Folgende Fakten müssen erfüllt sein. Das Gerät wurde richtig bedient. Der Radermesser muss zugelassen und geeicht sein. Die Eichung muss der Gültigkeitsdauer entsprechen und die Messstrecke eichamtlich überprüft. Am besten sollte man ein Eichamtprotokoll anfordern.
Der Einspruch ist in der Tat sinnvoll, da im Wiederholungsfalle das Bußgeld steigt.
Man hat das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen, er erhält Akteneinsicht, kann feststellen, ob Meßfehler gemacht wurden, Fehler der Ermittlungsbehörde vorliegen, die Toleranzen falsch berechnet wurden, die Kamera fehlerhaft geeicht war oder eine Verjährung vorliegt.
Autor: tweety007