Neu-/Zulassung von Oldtimern
Ist das Fahrzeug nach dem Tag der 1. Zulassung älter als 30 Jahre, kann ein Oldtimerkennzeichen beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- Oldtimer-Gutachten *
- HU- und AU Bericht
- ggf. Vollmacht
* Nach Vorführung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten ein Gutachten gem. § 21c StVZO
Autor: AC-Content





